Wer die folgenden Regeln befolgt, kommt gut durch das trübe Wetter:

•Fahrgeschwindigkeit drastisch reduzieren und der Sicht anpassen! Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass man bei einer Sichtweite von 50 Metern höchstens mit 50 Stundenkilometern fahren darf. Als Orientierungshilfe sind die seitlichen Leitpfosten hilfreich, denn sie stehen meist in einem Abstand von 50 Metern.

•Ausreichend Sicherheitsabstand einhalten! Denn wer sich in der dichten Nebelsuppe einfach an das vorausfahrende Fahrzeug hängt, riskiert einen folgenschweren Auffahrunfall. Stets mit plötzlich auftretenden Nebelbänken rechnen. Die Gefahr besteht besonders im Bereich von Feldern und Flussquerungen.

Das Fahrlicht einschalten und für freie Sicht sorgen. Scheiben und Scheinwerfergläser sollten sauber sein.

Nicht voreilig die Nebelschlussleuchte einschalten. Sie darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingesetzt werden. Allerdings wegen der hohen Blendwirkung ausnahmslos im Nebel, nicht bei Regen oder Schneefall. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro (StVO, § 17, Abs. 3, S. 5).

Das Fahren im Nebel ist sehr anstrengend. Daher empfiehlt der ADAC den Verkehrsteilnehmern öfter eine Pause einzulegen und sich auf keinen Fall durch Termine in Zeitdruck bringen zu lassen. Bei Nebel gilt grundsätzlich: Sicherheit statt Hektik! Das gilt auch für die Mitfahrer: Den Fahrzeugführer nicht durch Gespräche ab-lenken, denn Nebelfahrten sind äußerst anstrengend und erfordern vollste Konzentration.