Die Geburt eines Kindes gehört zu den wohl schönsten Dingen im Leben zweier Menschen. Doch bevor sich die Eltern auf die Zeit mit ihrem neuen Familienmitglied freuen können, müssen sie sich meist bereits um die Betreuung ihres Kindes durch Fremde kümmern. Schließlich wollen Mama und Papa irgendwann wieder ins Arbeitsleben einsteigen und dann ihr Kind in guten Händen wissen. Doch die Suche nach einer Betreuung ist nicht immer leicht und endet nicht immer mit einer Zusage. Was viele allerdings nicht wissen, ist, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz gibt.

Auf Bundesebene greift das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), in dessen Paragraph 24 der „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung des Kindes geregelt wird. Für das Land Sachsen-Anhalt, und somit auch für Magdeburg, gilt zusätzlich das Kinderförderungsgesetz (KiFöG), das im Februar 2003 verabschiedet wurde.

„Sachsen-Anhalt ist hinsichtlich der Gesetzeslage bereits sehr großzügig im Vergleich zum Bund und zu anderen Ländern“ erklärt Ilka Hahne, Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Magdeurg. „Das KiFöG gewährt allen Kindern von Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung mit mindestens fünf Stunden täglich beziehungsweise 25 Stunden wöchentlich. Bei erwerbstätigen Eltern besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.“

Auch Manuela Tönnies, die als Geschäftsführerin des Paritätischen Integrativen Netzwerk e.V. (PIN) mit ihrem Verein fünf Kitas in der Landeshauptstadt betreut, lobt das KiFöG als wegweisend. „Der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für jedes Kind in Sachsen-Anhalt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang ist sehr lobenswert und gilt bundesweit auch als sehr fortschrittlich.“

Wenn dann aber doch kein Platz zur Verfügung steht, kann grundsätzlich gegen die Gemeinde geklagt werden, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Magdeburg ist dies aber noch nicht vorgekommen, da bisher jedes Kind einen der knapp 13.700 Plätze, die im Jahr 2010 in einer von 126 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, bekommen hat, auch wenn es manchmal nicht gleich auf Anhieb klappt. „In der letzten Woche haben sich zehn Eltern ans Jugendamt wenden müssen, da sie mindes­tens drei Absagen von Einrichtungen erhalten haben“, berichtet Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. Das Jugendamt wird in diesen Fällen tätig und vermittelt im gesamten Stadtgebiet freie Plätze. Die Wünsche der Eltern werden dabei berücksichtigt, auch wenn nicht jedes Mal der Wunsch nach dem speziellen Ort erfüllt werden kann. Konkret heißt das, dass Eltern, die in Olvenstedt wohnen, auch einen Platz in Fermersleben bekommen können. „Das ist nicht besonders schön, aber es ist ein Platz da“, kommentiert Trümper.

„Um die Platzvergabe effektiver und transparenter gestalten zu können, wird die Landeshauptstadt Magdeburg zum 1. Januar 2011 ein Internetportal einführen, in dem sich Eltern einen freien Kita-Platz für ihr Kind suchen und reservieren können“, erklärt Manuela Tönnies vom PIN e.V.. „Als Träger haben wir uns aktiv in die Softwareentwicklung mit eingebracht und sind optimistisch, dass sich die problematische Kita-Platzsuche in der Stadt Magdeburg kurz- bzw. mittel­fris­tig entspannt.“

Trümper fügt ergänzend hinzu: „Über die Software kann sich jeder nur einmal im System anmelden, weshalb Mehrfachanmeldungen bei verschiedenen Kitas wegfallen und man dann genau weiß, wie viele Plätze noch frei sind“

Und auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung werden angeregt. „Wir haben bereits dieses Jahr beschlossen, dass wir die Platzkapazität um 800 erhöhen“, verkündet der Oberbürgermeister. „Ich finde es extrem wichtig, dass wir hinsichtlich der Kinderbetreuung diesen Vorteil, den wir vor vielen anderen Städten in verschiedenen Landesteilen Deutschlands haben, aufrecht erhalten müssen und da keine Abstriche zulassen dürfen.“