Zweck der Stiftung ist die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Die vorrangige Aufgabe besteht in der Förderung und finanziellen Unterstützung der Bildung, Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung benachteiligter Kinder und Jugendlicher mit Wohnsitz in Magdeburg. Weitere Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Engagements in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Gesundheit, Wissenschaft, Brauchtum und Heimatpflege in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Der vorrangige Zweck soll beispielsweise durch die Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder Unterstützungen zur Förderung der Aus- und Fortbildung und zur Vermeidung von Ausgrenzung erfüllt werden. Hierzu gehören insbesondere die Übernahme der Kosten für gemeinsame Mahlzeiten in Kindertagesstätten und Schulen sowie der Kosten für Tagesausflüge und Reisen sowie ggf. die Übernahme der Kosten für die Mitgliedschaft in Vereinen oder für den Besuch von Kulturveranstaltungen.
Darüber hinaus will die Stiftung aber auch den Meinungsaustausch und die Meinungsbildung in öffentlichen Veranstaltungen und Publikationen fördern, um die Stiftungszwecke und den Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern.
Die „Bürgerstiftung Magdeburg“ ist die 220. Stiftung des Privatrechts im Land Sachsen-Anhalt.
Mit Bekanntgabe der Anerkennungsurkunde am 23. Dezember 2009 erlangte die Stiftung die Rechtsfähigkeit einer Stiftung des privaten Rechts.














