Diese Zuzahlungsbefreiungen gelten für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen, da die Arzneimittelpreise jeweils mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat recherchiert, dass es 11262 zuzahlungsbefreite Arzneimittel (Stand: 15. Januar 2010) gibt. Dies entspricht etwa einem Drittel der Medikamente, die Festbeträgen – Erstattungshöchstbeträge für Arzneimittel mit identischen oder vergleichbaren Wirkstoffen und Wirkungen – unterliegen. Derzeit sind von dieser Festbetragsregelung 30803 Präparate betroffen. Vor Jahresfrist lauteten die entsprechenden Zahlen 9965 und 29126 (Stand: 15. Januar 2009). „Wir empfehlen unseren Patienten von uns heraus zuzahlungsbefreite Alternativen. Doch leider ist es nicht immer bei jeder Rezepteinlösung möglich. Eine aktuelle Liste dieser befreiten Arzneimittel steht unter www.aponet.de“, so der Kammerpräsident. In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Kassen einzusammeln und an diese weiterzuleiten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient zehn Prozent des Apothekenverkaufspreises zuzahlen. Mindestens müssen es fünf Euro sein, höchstens aber zehn Euro. Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats.