Dann ließ er vom Geschädigten ab und flüchtete. Durch zeitnah eingesetzte Polizeikräfte konnte der Beschuldigte in Tatortnähe gestellt werden. Er war jedoch nicht mehr im Besitz des Gegenstandes. Ein eingesetzter Sprengstoffspürhund konnte entlang der Fluchtstrecke des Beschuldigten keine Hinweise auf Waffen finden.
Jedoch fand dieser in einem Gebüsch zwei etwa 20 Zentimeter lange Metallkörper mit aufgesetzten Kunststoffkappen. Da der Verdacht auf Fund eines unbekannten Sprengstoffes zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes hinzugezogen. Diese schlossen eindeutig aus, dass es sich bei den Gegenständen es um Sprengvorrichtungen handeln könnte.
Eine nähere Durchsuchung des Gebüsches erbrachte den Fund von abgebrannten Feuerwerkskörpern. Diese hatte der Sprengstoffspürhund vermutlich angezeigt.














