Bei einer Trennung von Partnern und Eheleuten sowie bei einer Scheidung entsteht häufig für eine/-n der Betroffenen die Pflicht zur Unterhaltszahlung. Oft bestehen dabei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des zu zahlenden oder des zustehenden Unterhalts. Schon die Tatsache, dass bereits während der Trennungszeit eventuell Unterhaltsansprüche bei Eheleuten bestehen, ist vielen unbekannt.

Grundsätzliches zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt erfahren Interessierte am Montag, 9. August, 19 Uhr, bei einem Vortrag der Magdeburger Fachanwältin für Familienrecht, Simone Rost, in 39104 Magdeburg, Leibnizstraße 4 (Katharinenhaus/Nähe Dom). Die Referentin geht u.a. auf folgende Fragen ein: Unter welchen Voraussetzungen steht mir Unterhalt zu oder wann muss ich Unterhalt zahlen? Wie wird das Einkommen errechnet, das für die Berechnung des Unterhalts zugrundegelegt wird? Muss Auskunft über das Einkommen gegeben werden? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn keine Angaben zum Einkommen gemacht werden? Was muss ich tun, um Unterhalt zu erlangen? (Wie) kann ich mich gegen Unterhaltsansprüche wehren? Wie hoch ist der Betrag, der mir zum Leben bleiben muss, wenn ich Unterhalt zahle? Wer legt den Unterhalt fest? Besteht nach einer Scheidung überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt und wie lange? Kann der festgelegte Unterhalt nachträglich geändert werden oder vorzeitig völlig entfallen? Weiterhin werden praktische Tipps und rechtliche Hinweise gegeben sowie Fragen der Besucher beantwortet.